Unfalldokumentation im Unternehmen

Was es zu beachten gibt

Darum geht es

Wenn es um Arbeitssicherheit geht, ist die Dokumentation von Verletzungen unverzichtbar. Das Verbandbuch ist dabei ein wichtiges Instrument, um Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz zu dokumentieren und mögliche Gefahrenquellen zu identifizieren.

Doch welche Verletzungsarten müssen eigentlich ins Verbandbuch aufgenommen werden? Und wie erfolgt die korrekte Dokumentation?

Im Folgenden erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Verletzungsdokumentation. Wir geben Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur korrekten Dokumentation von Verletzungen, informieren über gesetzliche Vorgaben und zeigen auf, welche Konsequenzen bei mangelhafter Verletzungsdokumentation drohen können.

Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Unternehmen die Dokumentation von Verletzungen im Verbandbuch verbessern können und welche Best Practices es gibt. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, warum die Verletzungsdokumentation im Verbandbuch unverzichtbar ist und wie Sie die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen können.

Was ist ein Verbandbuch?

Ein Verbandbuch ist ein Instrument zur Dokumentation von Verletzungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen in Unternehmen. Es ermöglicht einen Überblick über die Anzahl und Art der Verletzungen im Betrieb zu gewinnen und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes einzuleiten.
Warum ist die Dokumentation von Verletzungen wichtig?
Die Dokumentation von Verletzungen ist aus mehreren Gründen wichtig. Zum einen dient sie der Arbeitssicherheit und dem Arbeitsschutz, da sie dazu beiträgt, Risiken und Gefahren im Betrieb zu erkennen und zu minimieren. Zum anderen ist die Dokumentation auch ein wichtiges Instrument zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Welche Verletzungsarten müssen im Verbandbuch dokumentiert werden?

Im Verbandbuch müssen alle Verletzungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen dokumentiert werden, die im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit stehen.


Hier sind einige Beispiele für Verletzungsarten, die in einem Verbandbuch dokumentiert werden sollten:

  • Schnittverletzungen
  • Verbrennungen
  • Verstauchungen
  • Prellungen
  • Knochenbrüche
  • Augenverletzungen
  • Elektrische Verletzungen
  • Verätzungen
  • Stich- und Bissverletzungen
  • Rückenverletzungen
 

Es ist wichtig, dass alle Verletzungen, die im Unternehmen auftreten und eine medizinische Behandlung erfordern oder eine Erste-Hilfe-Maßnahme erfordern, im Verbandbuch dokumentiert werden.

Wie erfolgt die Dokumentation von Verletzungen im Verbandbuch?

Die Dokumentation von Verletzungen im Verbandbuch erfolgt in der Regel schriftlich. Dabei sind bestimmte Angaben wie z.B. Datum, Uhrzeit, Art der Verletzung, betroffene Körperstelle und durchgeführte Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erfassen. Die Dokumentation sollte möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.

Schnittverletzungen, Quetschveretzungen,
Prellungen, Augenverletzungen, Verstauchungen:

Ort der Verletzung, Ursache der Verletzung, Art und Umfang der Verletzung, Maßnahmen zur Ersten Hilfe

Verbrennungen:

Ort der Verletzung, Ursache der Verletzung, Art und Umfang der Verletzung, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Grad der Verbrennung

Verätzungen:

Ort der Verletzung, Ursache der Verletzung, Art und Umfang der Verletzung, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Art der Säure oder des Laugengemischs

Augenverletzungen:

Ort der Verletzung, Ursache der Verletzung, Art und Umfang der Verletzung, Maßnahmen zur Ersten Hilfe

Knochenbrüche:

Ort der Verletzung, Ursache der Verletzung, Art und Umfang der Verletzung, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Verdacht auf Begleitverletzungen

Biss- und Stichverletzungen:

Ort der Verletzung, Ursache der Verletzung, Art und Umfang der Verletzung, Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Art des Tieres oder Insekts

Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Erfassen Sie das Datum und die Uhrzeit, zu der die Verletzung aufgetreten ist.
Notieren Sie die Art der Verletzung (z.B. Schnitt, Verbrennung, Verstauchung etc.).
Geben Sie an, an welcher Körperstelle die Verletzung aufgetreten ist.
Dokumentieren Sie die durchgeführten Erste-Hilfe-Maßnahmen (z.B. Desinfektion der Wunde, Anlegen eines Verbandes, etc.).
Vermerken Sie den Namen der Person, die die Erste-Hilfe-Maßnahmen durchgeführt hat.
Unterschreiben Sie den Eintrag im Verbandbuch.

Es ist wichtig, dass die Dokumentation möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgt, um eine genaue und vollständige Aufzeichnung zu gewährleisten.

Musterbeispiel:
Max Mustermann arbeitet als Produktionsmitarbeiter in einem Betrieb und hat sich beim Arbeiten an einer Maschine an der Hand verletzt. Sofort nach dem Vorfall wird er von einem Kollegen zur Ersten Hilfe gebracht und die Verletzung wird versorgt. Anschließend wird der Vorfall im Verbandbuch dokumentiert. Der Eintrag enthält folgende Informationen:

Datum und Uhrzeit des Vorfalls:

15. April 2023, 10:30 Uhr

Name der verletzen Person:

Mustermann, Max

Hergang:

Hand beim Packen einer Palette in der Bändermaschine eingeklemmt.

Art der Verletzung:

Schnittwunde an der Hand

Ort/Unternehmsteil:

Produktionshalle, Maschine Nr. 7

Unfallzeugen:

Müller, Lisa

Name und Kontaktdaten der Person, die Erste Hilfe geleistet hat:

Müller, Lisa, Telefon: 0123/456789

Art der Erstversorgung:

Wunde gereinigt und verbunden

Der Eintrag im Verbandbuch ist gut lesbar und vollständig ausgefüllt. Auch die Unterschriften der verletzten Person (Max Mustermann), der Person, die Erste Hilfe geleistet hat (Lisa Müller) und der betreuenden Person sind vorhanden. Die Dokumentation wird regelmäßig von der Sicherheitsfachkraft und der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt überprüft und als korrekt befunden.

Wer ist für die Dokumentation von Verletzungen im Verbandbuch verantwortlich?

Die Verantwortung für die Dokumentation von Verletzungen im Verbandbuch liegt in erster Linie beim Arbeitgebenden. Er ist verpflichtet, ein Verbandbuch bereitzustellen und sicherzustellen, dass alle Verletzungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen korrekt und vollständig dokumentiert werden. Auch die Arbeitnehmenden haben eine Mitverantwortung und sind verpflichtet, Verletzungen und Erste-Hilfe-Maßnahmen zu melden.

Welche Konsequenzen können bei fehlerhafter Dokumentation drohen?

Eine unvollständige oder ungenaue Dokumentation von Verletzungen im Verbandbuch kann zu erheblichen Konsequenzen führen. Unternehmen sind laut § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, Verletzungen am Arbeitsplatz zu dokumentieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftige Verletzungen zu verhindern. Verstöße gegen diese Pflicht können zu Bußgeldern gemäß § 30 ArbSchG führen.

Eine unzureichende Dokumentation kann jedoch auch zu Konsequenzen für die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmer führen. Wenn Verletzungen nicht ordnungsgemäß dokumentiert werden, kann dies zu einer verspäteten oder unzureichenden medizinischen Versorgung führen und damit zu Folgeschäden führen. Dies kann zu Haftungsansprüchen gegen die Arbeit gebende Instanz führen, wie in § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.

In einigen Fällen können unzureichende Dokumentationen auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Wenn das Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig Verletzungen am Arbeitsplatz verursacht und/oder die Dokumentationspflichten nicht erfüllt, kann dies zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen. Relevant hierfür sind § 223 Strafgesetzbuch (fahrlässige Körperverletzung) oder § 229 Strafgesetzbuch (fahrlässige Tötung).

Um diese Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen für die Dokumentation von Verletzungen im Verbandbuch erfüllen. Dazu gehört auch, dass das Verbandbuch stets aktuell und ordnungsgemäß geführt wird.

Wie lange müssen Einträge im Verbandbuch aufbewahrt werden?

Einträge im Verbandbuch müssen mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass das Verbandbuch vor unbefugtem Zugriff geschützt wird und dass die Aufbewahrungsfrist auch nach einem eventuellen Betriebsübergang oder einer Insolvenz des Unternehmens eingehalten wird.